Bestallung

Bestallung
Be|stạl|lung 〈f. 20; Amtsdt.〉 Amtseinsetzung, Ernennung Siehe auch Info-Eintrag: bestallen/Bestallung - info!

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Be|stạl|lung, die; -, -en:
1.
a) Einsetzung in ein Amt:
seine B. war von Beginn an umstritten;
b) Approbation:
seine B. als Arzt erhalten, verlieren.
2. Urkunde über die Amtseinsetzung:
eine Fotokopie meiner B.

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Bestallung,
 
überkommener Begriff für Anstellung als Beamter und für Approbation für Ärzte, Zahn-, Tierärzte, Apotheker. Ferner die dem Vormund, Pfleger oder Betreuer (§§ 1791, 1915 BGB, § 69 b FGG) ausgehändigte Bescheinigung über seine Bestellung.

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Be|stạl|lung, die; -, -en: 1. a) Einsetzung in ein Amt: Die Nachricht von seiner B. als Vorstandsvorsitzender der Axel Springer AG ... machte in der Branche keine Schlagzeilen (Zeit 4. 6. 98, 10). b) Approbation: seine B. als Arzt erhalten; jemand grub eine Bestimmung aus, nach der ein zu »Zuchthaus« (so heißt es da noch) verurteilter Zahnarzt auch noch seine B. verliert (Zeit 8. 5. 87, 87) 2. Urkunde über die Amtseinsetzung: eine Fotokopie meiner B.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Bestallung — Bestallung, die Einsetzung in ein Amt oder einen Dienst, auch die hierfür gewährte Bezahlung; Bestallungsdekret (Bestallungsbrief), die darüber ausgefertigte Urkunde; s. Anstellung. – Auch soviel wie Tutorium, d. h. eine vom Vormundschaftsgericht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • Bestallung, die — Die Bestallung, plur. die en, das Substantiv des veralteten Verbi bestallen, so fern solches in engerem Verstande zu einem Amte bestellen bedeutet, welches noch in der Kanzelleysprache der Hochdeutschen so wohl für die Bestellung zu einem Dienste …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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